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Konservative Gesetzesinitiative zur Bestrafung von politischen Fake-Videos 

31. Oct. 2013

Eine gemäßigte Rechtsexpertin lehnt einen Gesetzesvorschlag von vier Parlamentsabgeordneten der Regierungsparteien ab. Die Gesetzesnovelle soll mit Blick auf das berüchtigte gefälschte Wahlvideo von Baja mögliche Nachahmungstäter von der Produktion ähnlicher Falsch-Videos abschrecken.
In Mandiner argumentiert Bea Makó, dass es der Verleumdungsparagraph des Strafgesetzbuches den Behörden bereits möglich mache, sowohl die Autoren als auch die Verbreiter jeder Art von gefälschten Beweisen zu bestrafen, bei denen die Würde einer Person herabgesetzt wird. Die Rechtsanalystin hält es deshalb für „komplett sinnlos“, eine spezielle Vorschrift mit Blick auf gefälschte Video- und Tondokumente zu erlassen, wie von den prominenten Parlamentariern aus dem rechten Spektrum nach dem Baja-Fall (vgl. BudaPost vom 24. Oktober) gefordert wird. Das Parlament sollte ihrer Meinung nach vielmehr die Gegenrichtung einschlagen, nämlich Verleumdung nach dem Zivilgesetz sanktionieren und aus dem Strafrecht verbannen. „Wütende politisch motivierte Großmäuligkeit (wörtlich: “politisches Mund-Karate”, Anm. d. Red.) ist keine Sache für das Strafgesetzbuch“, befindet Bakó. Der Gesetzesvorschlag diene nur „dem ständigen Hang der Regierungsparteien, immer neue und noch schärfere Gesetze zu erlassen“, so ihr Fazit.

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