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Misst die EU beim Pensionsalter für Richter mit zweierlei Maß?

27. Jun. 2014

Für eine regierungsfreundliche Kommentatorin ist es bezeichnend, dass die vom italienischen Ministerpräsidenten Renzi verfügte Herabsetzung des Pensionsalters von Richtern seitens der EU nicht als undemokratisch kritisiert worden sei. Hingegen habe eine ähnliche Entscheidung Viktor Orbáns vor drei Jahren harsche Kritik hervorgerufen.

2011 hatte das ungarische Parlament beschlossen, dass Richter mit 62 – dem offiziellen Renteneinstiegsalter – in den Ruhestand gehen müssen. Dies erweckte den Verdacht, die Regierung wolle ältere Richter loswerden, bei denen eine Verbindung zu den Sozialisten wahrscheinlich erschien. Letztendlich entschied das ungarische Verfassungsgericht, dass die Initiative gegen das Grundgesetz verstoße.

Der italienische Fall sei ein weiteres Beispiel dafür, dass in der EU mit zweierlei Maß gemessen werde, meint Anna Szabó in Magyar Nemzet. Nach der Kritik an einer Bankensonderabgabe sowie der „branchenspezifische Krisensteuer“ (auf Telekommunikationsanbieter) seien später beide von anderen EU-Mitgliedsstaaten kopiert worden, ohne dass bei der Kommission die Alarmglocken geschrillt hätten. Nunmehr scheine es erneut niemanden aufzuregen, dass der linke italienische Ministerpräsident Matteo Renzi als Teil seines Reformpakets entschieden habe, Richter sollten nunmehr mit 70 in Pension gehen, wobei ihr Pensionsalter in den kommenden zwei Jahren allmählich weiter auf 66 Jahre gesenkt werde. Eine ähnliche Entscheidung Viktor Orbáns hingegen habe damals den Zorn der Venedig-Kommission (Europäische Kommission für Demokratie durch Recht – Anm. d. Red.) sowie der EU-Justizkommissarin Viviane Reding auf sich gezogen. Im italienischen Fall werde es statt als Diskriminierung oder Schlag gegen die Demokratie als Reform bezeichnet, wenn jüngeren Richter mehr Chancen eingeräumt würden, merkt die Autorin verbittert an. In Ungarn hingegen sei durch das Urteil des Verfassungsgerichts „die alte Ordnung wiederhergestellt“ worden. Altgediente Richter aus einer Zeit, „in der die meisten Richter Parteimitglieder sein mussten“, würden enger zusammenstehen. Im Ergebnis dessen sei gerade ein ehemaliger sozialistischer Parlamentsabgeordneter von einem ehemaligen sozialistischen Kandidaten für das Verfassungsgericht freigesprochen worden, (wobei die Autorin den Namen des einstigen MSZP-Vizes und Bürgermeisters des XI. Budapester Stadtbezirks, Gyula Molnár, unerwähnt lässt. Dieser war in einem Korruptionsfall im Mai vom Obersten Gericht (Kurie) freigesprochen worden, nachdem er sechs Monate zuvor erstinstanzlich zu acht Monaten Gefängnis verurteilt worden war – Anm. d. Red.).

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