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Schule in Roma-Viertel von Nyíregyháza abgesegnet

25. Apr. 2015

Empört äußern sich linksorientierte Tageszeitungen über ein Urteil der Kurie. Der oberste ungarische Gerichtshof hatte frühere Urteile aufgehoben, in denen die Schließung einer ostungarischen Romaschule mit der Begründung verfügt worden war, sie werde praktisch ausschließlich von Romakindern besucht. Eine konservative Kommentatorin hingegen begrüßt die Entscheidung.

Sowohl in der Titelgeschichte als auch im dazugehörigen Leitartikel bezichtigt Népszabadság die Kúria (Kurie), sie habe sich dem Druck der Regierung unterworfen und ihre Unabhängigkeit aufgegeben, indem sie entschieden habe, dass „die Ghettoisierung von Kindern ab sofort rechtens ist, wenn sie unter der Aufsicht einer Kirche geschieht“. Die linksorientierte Tageszeitung glaubt sogar, dass mit dieser Begründung „Schwarzen, Zigeunern, Juden und jedem anderen der Zugang zu Universitäten in kirchlicher Trägerschaft verwehrt werden kann“.

In Népszava interpretiert Dániel Juhász das Urteil als „eine im Widerspruch zu den Grundwerten der Europäischen Union stehende Ermächtigung zur Segregation an Schulen“. Der Autor wirft sowohl der Regierung als auch den Kirchen vor, sie hätten keinerlei Absicht, die Notlage der Roma zu verbessern. Zudem würden sie „die Zustände durch eine symptomatische Behandlung zusätzlich verschärfen“.

Auf Válasz erinnert Anita Élő daran, dass die Griechisch-katholische Kirche die in der Siedlung Huszár in Nyíregyháza gelegene Schule nach erfolgter Schließung und Verteilung ihrer Schüler auf andere Schulen der Stadt wiedereröffnet habe. Niemand habe jene Kinder nach der Wiedereröffnung der Schule durch die Kirche zu deren Besuch genötigt. Und diejenigen, die sich gegen sie entschieden hätten, habe der Stadtrat sogar mit kostenlosen Busfahrkarten ausgestattet. Die Kirche betreue ein Sonderprogramm für Romakinder und niemand zweifele am hohen Niveau des angebotenen Unterrichts. Laut Élő mögen die Kinder ihre Schule und die Eltern hätten sich für sie entschieden, eben weil ihre Kinder sie gerne besuchen würden. Und so habe das Gericht durch die Berücksichtigung deren Meinung richtig gelegen, urteilt die Autorin abschließend.

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