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Brüssel stellt sich gegen Ausbau des AKW Paks

20. Nov. 2015

Die Donnerstagsausgaben ungarischer Tageszeitungen nahmen eine für den selben Tag erwartete Entscheidung der EU-Kommission über die Erweiterung des Atomkraftwerks in Paks vorweg und starteten damit eine vermutlich lang anhaltende Diskussion zum Thema. Dabei geht es um die Erweiterung des AKW ganz allgemein sowie die Vergabe des entsprechenden Auftrags an die russische Firma Rosatom im Besonderen.

Im Leitartikel auf ihrer Titelseite verurteilt Népszabadság die Regierung dafür, dass sie sich einseitig und ohne ordnungsgemäßes Auftragsvergabeverfahren für den russischen Investor entschieden habe. Dies habe den Einspruch Brüssels zwangsläufig heraufbeschworen. Die wichtigste linksorientierte Zeitung des Landes hält es für nicht hinnehmbar, dass Ungarn im zehnten Jahr seiner EU-Mitgliedschaft mögliche europäische Wettbewerber umgangen und den russischen Atom-Riesen zum Sieger erkoren habe. „Der einzige Weg, EU-Recht noch brutaler zu missachten, wäre die Einführung von Zollkontrollen an unserer Grenze zu Österreich gewesen“, notiert Népszabadság bitter.

In Magyar Hírlap zitiert Éva Horváth Fidesz-Quellen, die der ungarischen Linken vorwerfen, sich in Brüssel ständig für einen Stopp des Projekts in Paks einzusetzen. „Wie gewöhnlich widersetzt sich die Linke den nationalen Interessen.“ Mit diesen Worten, so berichtet Horváth, habe die Fidesz-Fraktion auf eine Forderung der Demokratischen Koalition des ehemaligen Ministerpräsidenten Ferenc Gyurcsány reagiert, wonach die Erweiterungspläne des AKW Paks von der Tagesordnung gestrichen werden sollten.

In ihrem Brief an die ungarische Regierung äußert die Europäische Kommission Bedenken über das Auftragsvergabeverfahren und erwartet, dass sämtliche das Projekt Paks vorbereitende Maßnahmen auf Eis gelegt werden. Und zwar solange, bis Ungarn – binnen 60 Tagen – auf die erhobenen Einwände reagiert und die EU-Kommission über eine Klage gegen Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof entscheidet. Es könnte Jahre dauern, bis der Rechtsstreit beigelegt ist. Allerdings besteht auch kein unmittelbarer Handlungsbedarf, denn die vier alten Kraftwerksblöcke müssen nicht vor den 2030er Jahren stillgelegt werden – Anm. d. Red.

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