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Milde Urteile in Fällen von „linker“ Korruption

8. Feb. 2016

Rechtsorientierte Kommentatoren werfen verschiedenen Gerichten vor, an korrupten Politikern und Geschäftsleuten aus dem linken Spektrum keine Exempel statuiert zu haben. Linke Autoren wiederum machen geltend, dass die milden Urteile den Verdacht erhärten würden, die Anklagen seien zumindest in Teilen politisch motiviert gewesen.

In Demokrata beschreibt László Szentesi Zöldi den typischen Handlungsfaden von Korruptionsfällen – angefangen beim lautstarken Aufschrei zu Beginn, gefolgt von einem langwierigen juristischen Prozedere, das in einem „verdächtig milden“ Urteil münde. Leute wie die Manager des Aluminiumkonzerns MAL, dessen von einem gebrochenen Auffangbecken verursachte Rotschlammflut zehn Menschen das Leben gekostet habe, würden in einem Land wie Rumänien längst hinter Gittern sitzen, beklagt der Autor. In Ungarn seien sie erstinstanzlich in sämtlichen Anklagepunkten freigesprochen worden. Die gegen den ehemaligen stellvertretenden OB von Budapest, den Sozialisten Miklós Hagyó, verhängte Gefängnisstrafe sei zur Bewährung ausgesetzt worden, während sich der Broker Attila Kulcsár nach einer späten Verurteilung in erster Instanz wegen Veruntreuung auf freiem Fuß befinde. Szentesi Zöldi lobt die Regierung für deren Versuch, führende Richter in Pension zu schicken, und beklagt, dass diese Maßnahme in Brüssel auf entschiedenen Widerstand gestoßen sei.

In der Druckversion von 168 Óra erinnert Zoltán Lakner daran, dass von den 1.400 vom Anti-Korruptionssonderbeauftragten untersuchten Fällen lediglich sieben letztendlich vor Gericht gekommen seien. (Der Sonderermittler war von der rechtsorientierten Regierung nach deren Wahlsieg 2010 eingesetzt worden – Anm. d. Red.) In den Augen Lakners stand als Absicht hinter den meisten der erwähnten Fälle „politisches Lynchen“. Zwar bestreitet der Autor keineswegs das Vorhandensein von Korruption unter den linken Regierungen der 2000er Jahre, doch warnt er davor, dass haltlose Beschuldigungen echten Verbrechern die Möglichkeit bieten würden, als unschuldige Opfer dazustehen. Die Urteile präzisierten Beurteilungen über das „Orbán-Regime“ dahingehend, dass, würde es sich um eine Diktatur handeln, die meisten Fälle mit deftigen Strafen geendet hätten. Unter demokratischen Verhältnissen wiederum wäre von Staatsanwälten zu erwarten, dass sie in unbegründeten Fällen keinerlei Ermittlungen in Gang setzen würden und regierende Parteien die Gerichte nicht attackieren sollten, falls sie mit deren Urteilen nicht einverstanden seien.

In Heti Válasz wirft der frühere Anti-Korruptionssonderbeauftragte Gyula Budai demjenigen Gericht „fehlende Professionalität vor, das Hagyó zu einer Bewährungsstrafe verurteilt hatte. Die Richter hätten einem Zeugen Glauben geschenkt, der seine ursprüngliche Aussage viele Jahre später zurückgezogen habe. Und obwohl sie den ehemaligen Vize-OB des Machtmissbrauchs und eines gesetzwidrigen Verhaltens für schuldig befunden hätten, habe er mit der geringst möglichen Strafe von zwei Jahren davonkommen können – und selbst diese Strafe sei zur Bewährung ausgesetzt worden, beklagt Budai.

In Élet és Irodalom äußert sich die Finanzexpertin Éva Várhegyi skeptisch, ob der berühmte und der Veruntreuung überführte Makler Attila Kulcsár jahrelang sein Netz ohne den Schutz durch den – von den Beschuldigungen entlasteten – CEO der Bank hätte aufrechterhalten können. Der Makler habe 160 bevorzugte Klienten bedient und ihnen in Plastiktüten verpackte Profite per Taxifahrer zukommen lassen, ohne dass das Bargeld ordnungsgemäß durch die Bücher der Bank gelaufen wäre. Seine sechseinhalbjährige Gefängnisstrafe habe Kulcsár erst zwölf Jahre nach seiner ersten Festnahme zugesprochen bekommen, beklagt Várhegyi. (Gegenwärtig befindet sich der Fall in der Revision. Kulcsár hat bereits über vier Jahre in Haft bzw. unter Hausarrest verbracht. Sollte das Berufungsgericht das Urteil gegen ihn bestätigen, müsste er noch weitere 18 Monate absitzen – Anm. d. Red.)
Von den 160 Kunden – alles prominenten Persönlichkeiten aus sämtlichen Bereichen des öffentlichen Lebens – seien lediglich 20 strafrechtlich verfolgt worden. Der Hälfte von ihnen habe nichts nachgewiesen werden können. Várhegyi schließt sich weitgehend den Vermutungen von zwei Investigativjournalisten an, die in ihrem Buch über den Fall der K&H Bank den Verdacht geäußert hatten, dass es sich bei vielen jener Leute, darunter auch der CEO, in Wahrheit um Komplizen des Maklers gehandelt habe. Dessen ungeachtet würde sie das vom Gericht gefällte Urteil nicht aufheben. Vielmehr akzeptiert Várhegyi, dass der Staatsanwalt deren Schuld nicht habe nachweisen können.

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