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Weitere Stimmen zur Verfassungsrichterwahl

24. Nov. 2016

Während linke Parteien der LMP „Kollaboration“ mit den Regierungsparteien vorwerfen, fällt eine erste Reaktion seitens der linken Presse nur verhalten negativ aus. Ein liberaler und ein konservativer Analyst – obgleich beide regierungskritisch eingestellt – rücken die Besetzung der vier Vakanzen am Verfassungsgericht in ein positives Licht.

Das ungarische Parlament hat am Dienstag mit den Stimmen der Regierungskoalition sowie der grünen LMP die vier bis dahin unbesetzten Richterposten am Verfassungsgericht neu besetzt.

In Népszava vergleicht Zoltán Simon die LMP und Jobbik insofern, als beide „in Opposition zur Regierung stehen“, während der Rest der Opposition „das Regime“ ablehne – also die von den regierenden Parteien geschaffene institutionelle Struktur. Simon äußert die Ansicht, dass die Demokratische Koalition mit ihrer Erklärung „nicht völlig falsch liegt“, wonach die LMP aufgehört habe, Opposition zu sein.

Péter Magyari erinnert daran, dass der Fidesz aus den Reihen der Opposition dreimal habe Partner für die Verabschiedung von Gesetzen finden müssen, die eine Zweidrittelmehrheit erforderten. In zwei Fällen seien auch Kompromisse mit besseren Ergebnissen erzielt worden, als wenn die Opposition nicht beteiligt gewesen wäre, konstatiert Magyari in 444. (Der erste Fall war die Zustimmung von Jobbik zum Migrationsnotstandsgesetz. Um sich die Jobbik-Stimmen zu sichern, wurde die Dauer des Notstandes herabgesetzt, vgl. BudaPost vom 9. Juni – Anm. d. Red.) Das träfe auch im letzten Fall zu, glaubt Magyari, da zwei der neuen Verfassungsrichter in der Vergangenheit dezidiert Stellung gegen Maßnahmen der Regierung bezogen hätten.

Szabolcs Szerető von der Tageszeitung Magyar Nemzet hätte Schwierigkeiten, die Wahl „exzellenter Kandidaten“ ans Verfassungsgericht abzulehnen. Der Autor pflichtet LMP-Gründer András Schiffers „leidenschaftlichen und intelligenten“ Argumenten bei der Verteidigung der Ja-Stimmen seiner Partei bei (vgl. BudaPost vom 23. November). Letztendlich jedoch sollte die Angelegenheit vor dem Hintergrund künftiger Urteile des Verfassungsgerichts beurteilt werden, empfiehlt Szerető abschließend.

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