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Orbán weist Resolution des Europaparlaments zurück

23. May. 2017

Ein unabhängiger konservativer Kommentator entdeckt in der vergangene Woche vom Europaparlament (EP) zum Thema Ungarn verabschiedeten Resolution verschiedene Ungereimtheiten und geht davon aus, dass das Dokument lediglich zusätzliche Munition für die einheimische Regierungspropaganda liefern werde.

In seinem vierzehntäglichen Interview mit dem öffentlich-rechtlichen Kossuth Rádió erklärte Ministerpräsident Viktor Orbán, er wisse im Hinblick auf die EP-Resolution nicht, ob er lachen oder weinen solle. Orbán bezog sich dabei vor allem auf den Fall eines syrischen Flüchtlings, der verurteilt worden war, weil er sich führend an der Erstürmung eines geschlossenen Grenzübergangs beteiligt und dabei Polizisten mit Betonteilen attackiert hatte (vgl. BudaPost vom 3. Dezember 2016). Die Resolution des Europaparlaments betrachte diesen Fall als einen Verstoß gegen grundlegende Menschenrechte. Die Parlamentarier beschrieben dabei einen Mann, der mit einem Megaphone in seiner Hand die Spannungen abzubauen versucht und gleichzeitig drei Gegenstände Richtung Grenzpolizisten geworfen habe.

Auf Válasz pflichtet András Stumpf dem Ministerpräsidenten bei, dass es in der Resolution von Widersprüchen nur so wimmele. Der Autor weist in der Erklärung enthaltene Antisemitismusvorwürfe zurück und erinnert an ein Interview des israelischen Botschafters in Budapest mit Heti Válasz, in dem dieser bestritten hatte, dass die Regierung Orbán antisemitisch sei. Was die drei vom EP erhobenen Forderungen betrifft, stimmt Stumpf mit zwei von ihnen überein. So sollte die Regierung die Novelle des Hochschulgesetzes zurücknehmen, die der Central European University Probleme bereite. Gleiches gelte für das neue Gesetz über ausländisch finanzierte NGOs. Allerdings fielen beide Angelegenheiten nicht in den Kompetenzbereich der Europäischen Union, urteilt Stumpf.
Was die dritte Forderung angehe, der zufolge Ungarn das Gesetz über abgeschlossene Flüchtlingsaufnahmezentren zurücknehmen solle, verweist der konservative Kommentator darauf, dass sie gar nicht abgeschlossen seien, denn die Asylbewerber könnten sie jederzeit Richtung Serbien verlassen. (Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bezeichnet diese Flüchtlingsaufnahmezentren als Orte der Inhaftierung – Anm. d. Red.) Was ihnen hingegen verwehrt werde, sei die Durchreise durch Ungarn Richtung Westeuropa. Summa summarum werde es der Regierung nicht schwerfallen, die Bevölkerung davon zu überzeugen, dass sich das Europäische Parlament in seiner Haltung gegenüber Ungarn auf dem Holzwege befinde, lautet das abschließende Fazit Stumpfs.

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