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„Stop Soros“-Gesetz im Parlament

31. May. 2018

Nachdem das Kabinett seinen Gesetzentwurf gegen eine illegale Einwanderung fördernde Organisationen dem Parlament zur Beratung vorgelegt hat, weisen Kommentatoren darauf hin, dass die noch Anfang des Jahres avisierten schärfsten Bestimmungen in der aktuellen Vorlage nicht mehr enthalten seien.

Das ungarische Helsinki-Komitee macht geltend, dass diese Version im Grunde schlimmer sei als das Original, da sie Anwälten und Aktivisten Gefängnisstrafen androhe, anstatt sie zu registrieren und zu besteuern. Das Flüchtlingshilfswerk UNHCR der Vereinten Nationen hat die Regierung aufgefordert, den Gesetzentwurf zurückzuziehen.

Auf Válasz interpretiert András Zsuppán das Gesetz als Zugeständnis an die Bedenken internationaler Organisationen, darunter der Europäischen Volkspartei (EVP). Demnach sehe das Gesetz keine Bestimmungen vor, die eine Ausweisung von durch George Soros gegründeten NGOs rechtfertigen würden. Jüngsten Presseberichten zufolge hätten Vertreter der EVP die ungarische Regierung ersucht, die Meinung der Venedig-Kommission zu berücksichtigen – einer Gruppe von durch den Europäischen Rat beauftragten Rechtsexperten. Dieser Bitte sei augenscheinlich nicht nachgekommen worden, so Zsuppán.

In Népszava zitiert Gábor Czene einen Menschenrechtsaktivisten, dem zufolge es sich bei der Vorlage bereits um die dritte Version eines Gesetzentwurfes handeln würde und sie sich in vielerlei Hinsicht komplett von den beiden weitaus schärferen Vorgängerversionen unterscheide. Sie verlange weder von NGOs, die Migranten unterstützen, sich als solche bei den Behörden registrieren zu lassen, noch sehe sie eine 25-prozentige Steuer auf ihre ausländischen Finanzzuwendungen vor.

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