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Gesetz gegen Heineken

18. Mar. 2017

Eine konservative Rechtsexpertin hält die Absicht der Regierung, ein Gesetz als Vergeltungsmaßnahme gegen den Braukonzern Heineken auf den Weg zu bringen, für lächerlich. Zuvor hatte der niederländische Brauereiriese ein gerichtliches Verbot für ein in Siebenbürgen gebrautes magyarisches Bier erwirkt.

Ciuc (ungarisch: Csík) ist eine historische Region in Transsylvanien, deren Bevölkerung größtenteils ungarischer Nationalität ist. Ihre geographische Bezeichnung dient einer lokalen (von Magyaren betriebenen) Brauerei als Markenname. Heineken wiederum hatte sein eigenes Ciuc-Bier bereits Jahre zuvor patentieren lassen und war wegen der widerrechtlichen Verwendung des Markennamens gerichtlich gegen Csíki Sör vorgegangen. Die Niederländer verloren den Prozess in der ersten und zweiten Instanz und auch die zuständige EU-Behörde (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt – Marken, Muster und Modelle) wies die Klage von Heineken ab. Demgegenüber verbot kürzlich ein rumänisches Berufungsgericht in Tîrgu Mureș (Marosvásárhely) Csíki endgültig. Das Bier hatte zahlreiche ungarische Preise gewonnen und verschiedene Organisationen in Ungarn riefen öffentlich zu einen Boykott von Heineken auf. Sowohl der stellvertretende Ministerpräsident Zsolt Semjén als auch der für das Amt des Regierungschefs zuständige Minister János Lázár haben jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, das für Diktaturen und Autokratien stehende Symbole aus den Geschäften verbannen soll. Das Gesetz gilt allgemein als gegen Heineken gerichtet, das einen roten Stern als Logo verwendet.

In Magyar Nemzet bezeichnet Beáta Bakó den Kampf der Csíki Brauerei um ihren Markennamen als eine sehr professionell betriebene Marketingoffensive, denn sie versuche ihren Streit als eine Angelegenheit ungarischen Nationalstolzes darzustellen. Allerdings sollte sich nach Ansicht der Autorin die Regierung nicht in diese Bemühungen einmischen. So werde das Gesetz eine verfassungsrechtliche Prüfung nicht überstehen. Das Strafrecht untersage bereits die öffentliche Verwendung autokratischer Symbole, doch beziehe sich dieses Verbot auf solche Situationen, in denen die einschlägigen Symbole Unruhe stiften dürften. Dies sei, so argumentiert Bakó, im Falle Heineken offensichtlich nicht der Fall. Die beiden Väter des Gesetzentwurfs seien eher von politischen als von kommerziellen oder rechtlichen Erwägungen motiviert worden, vermutet Bakó.

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