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Orbán über Kreuz mit der Kurie

8. May. 2018

Der Sprecher von Ministerpräsident Viktor Orbán hat am Wochenende ein Urteil des Obersten ungarischen Gerichtshofes (Kúria/Kurie) scharf kritisiert. Als Folge des höchstrichterlichen Spruchs war dem Fidesz ein bei den Parlamentswahlen ursprünglich gewonnenes Mandat wieder aberkannt worden. Vor diesem Hintergrund fordert ein regierungsnaher Kolumnist den Staat zu einer Reaktion auf.

In einer im regierungsnahen Nachrichtenportal Pesti Srácok verbreiteten Stellungnahme hat Bertalan Havasi, der Sprecher des Ministerpräsidenten, der Kurie eine „offensichtliche und schwerwiegende Einmischung in den Wahlprozess“ vorgeworfen. Vorausgegangen war der Verlust eines zuvor bei den Parlamentswahlen vom 8. April gewonnenen Fidesz-Mandats, nachdem der Oberste Gerichtshof eine Entscheidung des Nationalen Wahlausschusses bestätigt hatte. Dieser hatte 4.000 postalisch aus dem Ausland eingegangene Stimmen für ungültig erklärt, da die beanstandeten Stimmzettel in vorschriftswidrige Umschläge eingelegt worden. Folglich könne ihre Authentizität nicht eindeutig festgestellt werden. Im Ergebnis erhielt Jobbik auf Kosten des Fidesz ein zusätzliches Mandat. Dessen ungeachtet verfügt Fidesz/KDNP nach wie vor über eine hauchdünne Zweidrittelmehrheit von einem Mandat. Havasi erklärte in Pesti Srácok, die Kurie sei „ihrer Aufgabe intellektuell nicht gewachsen“.

In Figyelő macht Dániel Deák geltend, dass das Wahlgesetz das Fehlen von genormten Umschlägen nicht als Grund für die Ungültigkeit der in ihnen enthaltenen Stimmzettel aufführe. Die Kurie, fährt Deák fort, beschäftige Richter, die offenbar gegen die Regierung voreingenommen seien. Darunter befänden sich die Ehefrauen zweier prominenter regierungskritischer Persönlichkeiten. Zudem habe der Präsident des Obersten Gerichtshofes, Péter Darák, einen liberalen Professor der Central European University eingeladen, seine Richter in Vorträgen über liberale Werte zu belehren. Deák wirft der Kurie vor, sie stelle sich unter dem Deckmantel der Unabhängigkeit der Justiz über das Gesetz. Mit ihrer Entscheidung über Tausende von im Ausland abgegebenen Stimmen „hat die Kurie den Rubikon überschritten“ – eine Geste, „die nicht unbeantwortet bleiben kann“.

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