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Kurie urteilt zugunsten von Fremdwährungskreditschuldnern

9. Jun. 2014

Das oberste Gericht Ungarns (Kurie) hat sich in der zurückliegenden Woche einmal mehr grundsätzlich mit dem gesellschaftspolitisch brisanten Thema der Fremdwährungskreditschulden befasst.

Die Kurie hat in einem richtungweisenden Verfahren um Fremdwährungskredite im Sinne der Kläger geurteilt. Demnach hätten die Banken die Kosten der Wechselkursdifferenz nicht den Kreditnehmern aufbürden dürfen. Das Gericht kündigte eine einheitliche Richtlinie an, an der sich die Gerichte in Fällen von Fremdwährungskreditschulden orientieren sollen. Die Wechselkursdifferenz macht lediglich ein oder zwei Prozent der monatlich zu zahlenden Raten aus, doch wird das oberste ungarische Gericht auch weitere umstrittene Fragen klären, wie etwa das Problem, ob die Banken nach Belieben die Zinssätze hätten ändern dürfen, wie sie es sich selbst in zahlreichen Verträgen gestattet hatten.

Csaba Erdősi von der Tageszeitung Magyar Nemzet geht davon aus, dass die Banken nunmehr rasch agieren und die bisher verlangte Kursdifferenz rückerstatten sollten, um weitere langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. In einem finanzpolitischen Blog wiederum heißt es, die Entscheidung ebne den Weg für ein direktes Eingreifen der Regierung oder für ein Gesetz, das alle Banken verpflichtet, den Wechselkursdifferenzbetrag an die Schuldner zurückzuzahlen. Erdősi bezeichnet es als empörend, dass die Kunden zum Gang vor die Gerichte und zu langjährigen Rechtsstreitigkeiten gezwungen sein sollten, bevor eine so einfache Angelegenheit bereinigt werden könne. Was haben die für die Überwachung des Banksektors bezahlten Behörden in all den Jahren eigentlich getan?, fragt sich Erdősi abschließend.

Für Anita Élő von der Wochenzeitschrift Heti Válasz hat das Urteil etwas Unergründliches, widerspreche es doch einem Spruch der Kurie von vor einem Jahr. Damals hatte es geheißen, die Kursdifferenz sollte in den Verträgen ausdrücklich geregelt werden. Säumige Schuldner waren auf die Straße gegangen und Anita Élő hatte deren Reaktion als irrational kritisiert. Angesichts der jüngsten Entscheidung bittet sie diese Demonstranten jetzt um Verzeihung.

Népszabadság erkennt an, die Fidesz-Regierung sei die erste, die ihrer Pflicht in diesem Bereich nachgekommen sei: Sie habe die Rechte der Allgemeinheit dadurch geschützt, dass die Banken verpflichten wurden, den Devisenmittelkurs zur Grundlage der Berechnung von Devisenkreditabzahlungen heranzuziehen. Jetzt hätten die Banken eine weitere Schlacht verloren, doch sei dies nicht das Ende des Konflikts, ist sich die linksliberale Tageszeitung sicher.

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