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Staatspräsident bestimmt Kommunalwahltermin

28. Jul. 2014

Linke und liberale Beobachter bezichtigen die Regierung, sie habe das Budapester Kommunalwahlgesetz mit dem Ziel umgeschrieben, den eigenen Sieg bei dem im Oktober stattfindenden Urnengang sicherzustellen. Dem Verfassungsgericht wiederum wird vorgeworfen, es assistiere der Regierung bei dem – so die Kritiker – Versuch einer Einschränkung der Grundrechte. Eine konservative Analystin dagegen hält das neue Gesetz für geeignet, die Regierung der Hauptstadt effektiver zu gestalten. Ein Kollege hingegen äußert den Verdacht, dass die Linke bereits einer erneuten Wahlniederlage ins Auge sehe, wenn sie der Regierung Wahlfälschung unterstelle.

Am Mittwoch hat Präsident János Áder den 12. Oktober als Termin für die Kommunalwahlen bestimmt. Erst zwei Tage zuvor hatte das Verfassungsgericht die vom Parlament im Juni verabschiedete Neufassung des Wahlgesetzes bestätigt. Demnach werden die 23 Budapester Bezirksbürgermeister automatisch zu Mitgliedern der hauptstädtischen Stadtverordnetenversammlung. Weitere neun Sitze werden als Ausgleichsmandate unter den Parteien aufgeteilt, und zwar im Verhältnis von für Bezirksbürgermeisterkandidaten abgegebene Stimmen. Nach Ansicht der Regierung werden die neuen Vorschriften eine reibungslosere Zusammenarbeit zwischen den Bezirken und der Stadtverordnetenversammlung garantieren. Laut Berechnungen seitens der Oppositionsparteien wird das neue System den Fidesz bevorzugen, es sei denn, die linken Parteien würden kooperieren und in den meisten Bezirken gemeinsame Kandidaten nominieren.

In Népszava wirft György Sebes dem Verfassungsgericht vor, es habe eine politische und parteiische Bewertung des neuen Budapester Wahlgesetzes vorgenommen. Aufgrund seiner parlamentarischen Zweidrittelmehrheit und eines nicht vorhandenen starken sowie unabhängigen Verfassungsgerichts könne der Fidesz nach Belieben schalten und walten. Dazu gehört nach Ansicht des Verfassers auch das Herumbasteln an einer Wahlgesetzgebung mit dem Ziel, die eigenen Chancen bei den Kommunalwahlen zu verbessern.

Im wöchentlichen Leitartikel der Druckausgabe von Magyar Narancs heißt es, das Verfassungsgericht habe mit seinem Urteil „erklärt, dass die Regierung die Kommunalwahlen durch eine Beschneidung von Grundrechten manipulieren wolle“. Das liberale Wochenmagazin interpretiert die von den Richtern zum Besten gegebenen zustimmenden und widersprechenden Meinungen als Hinweis darauf, dass die neuen Bestimmungen höchst problematisch seien. Das Blatt paraphrasiert im Folgenden eine Äußerung des vorsitzenden Verfassungsrichters Péter Paczolay („In dieser Frage ist die Pflicht, Gerichtsurteile auf verfassungsmäßigen Werten zu gründen, ganz besonders verbindlich.“). Bei Magyar Narancs heißt es dazu, dass das Gericht bei seiner Bestätigung des neuen Budapester Kommunalwahlgesetzes eher politischen Erwägungen als verfassungsrechtlichen Bedenken gefolgt sei. Zur Bestätigung der eigenen These erinnert Magyar Narancs daran, dass ein Verfassungsrichter in seiner abweichenden Stellungnahme zum Urteil moniert habe, es sei alles andere als elegant, das Gesetz nur wenige Monate vor den Wahlen zu novellieren.

In Budapest kassiere der Sieger alles, stellt Miklós Hargitai in Népszabadság fest. Falls sich die linken Parteien in den einzelnen Bezirken nicht auf gemeinsame Kandidaten verständigen könnten, genügte dem Fidesz lediglich ein Drittel aller abgegebenen Stimmen für die Mehrheit in der Budapester Stadtverordnetenversammlung, rechnet der linksorientierte Autor vor. Im Ergebnis werde der Fidesz in Budapest schalten und walten können, wie er wolle. In einer Nebenbemerkung schreibt Hargitai, die Regierung habe das Gesetz nach den Europawahlen vom Mai novelliert. Die dabei vom Fidesz errungenen 44,8 Prozent der Budapester Stimmen würden jedoch unter Maßgabe des alten Kommunalwahlgesetzes für eine Mehrheit in der hauptstädtischen Stadtverordnetenversammlung nicht ausreichen. „Anstatt das Wahlgesetz zu ändern, hätten sie auch einfach proklamieren können, dass die Orbán-Partei bei allen Wahlen eine Mehrheit erringen sollte“, notiert Hargitai bitter-sarkastisch.

Durch das neue Gesetz würden Wahlen in Budapest in ihrem Ergebnis künftig weniger proportional ausfallen, notiert Bea Makó auf Mandiner. Die konservative Analystin verweist darauf, dass ungeachtet der neun Sitze – verteilt anhand von für gescheiterte Kandidaten abgegebene Stimmen – Wähler kleinerer Bezirke künftig über einen größeren Einfluss auf die Zusammensetzung der Budapester Stadtverordnetenversammlung verfügen würden. In den kleineren Bezirken würden in das Stadtparlament einziehende Bürgermeister mit erheblich weniger Stimmen gewählt als ihre Kollegen aus größeren Bezirken. Das, so beklagt Makó, werde eine Überrepräsentation von Einwohnern kleinerer Bezirke verursachen. (Laut dem neuen Wahlrecht ist jedoch vorgesehen, dass für einen gültigen Beschluss die Anzahl der Ja-Stimmen in der Stadtverordnetenversammlung mehr als die Hälfte der Budapester vertreten muss – Anm. d. Red.)

Für Anna Kulcsár von Magyar Nemzet hingegen ist klar, dass bei einem einheitlicheren und stärkeren Budapester Stadtparlament eine größere Chance auf die Herausbildung einer gemeinsamen Vision bestehe, statt durch parteiische Streitereien gelähmt zu werden. Die regierungsfreundliche Kommentatorin erinnert daran, dass die Budapester Stadtverordnetenversammlung in den zurückliegenden fünfundzwanzig Jahren immer wieder in hässliche Auseinandersetzungen mit den einzelnen Bezirken über die Verteilung von Haushaltsgeldern und strategische Planungen verstrickt gewesen sei. Kulcsár deutet an, dass das neue Wahlgesetz dem Stadtparlament zu einer größeren Effektivität verhelfen werde.

Die Linke stelle die Fairness der Wahlen bereits weit vor der Abstimmung in Frage, sodass sie angesichts einer möglicherweise drohenden Niederlage eine tröstende Entschuldigung parat habe, argwöhnt der Politologe Zoltán Kiszelly in Magyar Hírlap. Der konservative Analyst glaubt, dass – während die Orbán-Regierung überschuldete Kommunen durch die Übernahme ihrer Verbindlichkeiten gerettet habe – die Linke statt eine glaubwürdige Alternative anzubieten alles ablehne und das wiederhole, was für Kiszelly die leeren liberalen Klischees der Vergangenheit sind. Auch Kiszelly verweist darauf, dass die linken Parteien in Budapest zusammenarbeiten müssten, andernfalls hätten sie bei den Kommunalwahlen keine Siegeschancen über den Fidesz. Doch falls sie sich auf eine Vereinbarung über gemeinsame Kandidaten verständigen könnten, ergäbe sich ihnen kein klares Bild von der Rückendeckung für einzelne Parteien. Damit könnte der interne Streit innerhalb der Linken auch weit über die Kommunalwahlen hinaus weitergehen, schlussfolgert Kiszelly.

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