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Ungarn verliert internationales Gerichtsverfahren über Tabaklizenzen

15. Jan. 2015

Nach Ansicht von Népszabadság sollte die Regierung ehemalige Tabakwarenhändler, die nach der 2012 verabschiedeten Gesetzesnovelle ihre Lizenzen verloren hatten, entschädigen. Zur Begründung verweist das Blatt darauf, dass einer ihrer Vertreter seinen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Ungarn angestrengten Fall gewonnen hat.

In ihrem Kommentar auf der Titelseite erinnert Népszabadság daran, dass es sich hierbei bereits um das dritte wichtige Urteil aus Straßburg zu Ungunsten Ungarns handele. (Zuvor hatte die ungarische Regierung im Alter von 62 Jahren pensionierte Richter entschädigen sowie einen Teil der 98-prozentigen Steuer auf hohe Abfindungen zurückerstatten müssen. Das Parlament hatte 2012 ein staatliches Monopol für den Einzelhandel von Tabakwaren beschlossen. Demnach haben lediglich staatlich lizenzierte sog. „Nationale Tabakläden“ das Recht, entsprechende Produkte zu verkaufen. Erstinstanzlich hat nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Regierung einem ehemaligen Tabakwarenhändler eine Entschädigung in Höhe von 15.000 Euro für „den Verlust seiner faktischen Eigentumsrechte“ zu zahlen habe. Nach Angaben von Wirtschaftsminister Mihály Varga wird Ungarn das Urteil nicht anfechten – Anm. d. Red.)
Nunmehr fragt sich Népszabadság, was wohl mit den vielen tausend ehemaligen Händlern geschehen werde, die sich nicht in Straßburg um eine Entschädigung bemüht hatten. Falls die Regierung „einen Anschein von Rechtsstaatlichkeit aufrechterhalten“ wolle, müsse sie sich mit deren Problem in der einen oder anderen Art und Weise auseinandersetzen. „Eine einfache Entschuldigung wird nicht ausreichen“, resümiert die führende linksorientierte Tageszeitung.

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