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Ungarn führt Privatinsolvenz ein

23. May. 2015

Angesichts eines dem Parlament zur Beratung vorgelegten Gesetzentwurfs über Privatinsolvenzen befürchtet ein liberaler Kolumnist, dass selbst dieses Vorhaben Familien in extremer Notlage nicht retten werde. Ein konservativer Kommentator dagegen glaubt, dass die Regierung mit ihrer Initiative allen möglichen Arten von Schuldnern wirksam helfen werde, um sie vor Zwangsräumungen und Vermögensverlust zu bewahren.

Am Mittwoch haben Abgeordnete der Christdemokratischen Volkspartei (KDNP) dem Parlament einen Gesetzentwurf über Privatinsolvenzen unterbreitet. Die Initiative ist als Hilfe für Familien gedacht, die ungeachtet der Umwandlung von Hypothekenfremdwährungs- in Forint-Kredite ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können und dadurch von Zwangsräumungen bedroht sind. Laut Gesetzentwurf werden Teile der Schulden insolventer Familien nach einer fünfjährigen Betreuung durch einen Bevollmächtigten erlassen. Eine Privatinsolvenz soll für solche Schuldner möglich sein, deren aufgelaufene Verbindlichkeiten 60 Millionen Forint nicht übersteigen und sich auf weniger als 200 Prozent des Wertes ihrer aktuellen Vermögen zuzüglich des voraussichtlichen Verdienstes während der fünfjährigen Betreuung belaufen.

Auf Index äußert Bence Stubnya die Befürchtung, dass die Privatinsolvenz denjenigen in der allergrößten Not nicht zur Verfügung stehen werde. Leute mit Schulden in einer Höhe von über 200 Prozent des Wertes ihrer gegenwärtigen Vermögen „werden von der Regierung als einer Rettung nicht würdig angesehen“, argwöhnt Stubnya.

Das neue Haushaltsinsolvenzgesetz bilde den Abschluss der Bemühungen der Regierung zur Abschaffung von Fremdwährungskrediten und um Hilfe für verschuldete Familien, schreibt Gergely Kiss in Napi Gazdaság. Der regierungsfreundliche Kolumnist weist Befürchtungen zurück, wonach diejenigen, die keine Privatinsolvenz beantragen könnten, von der Regierung ignoriert würden, da sich diesen Familien die Möglichkeit biete, ihr Vermögen an die staatliche Nationale Vermögensverwaltungsgesellschaft zu veräußern. In der Folge würden sie von ihren Schulden befreit und müssten ihre Häuser nicht verlassen, sondern sie vom neuen öffentlichen Eigner mieten, stellt Kiss klar.

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