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Gesetz über verdeckte Ermittler in der Kritik

6. Nov. 2015

Unabhängige konservative Kommentatoren verwerfen kurzerhand die Anregung, wonach Medienunternehmen zur Beschäftigung von Geheimdienstmitarbeitern verpflichtet werden könnten. Ein entsprechender Passus über „Inhaltslieferanten“ ist Teil eines 34 Seiten umfassenden Gesetzespakets, das der Innenminister vergangene Woche dem Parlament zur Beratung vorgelegt hat.

In der Tageszeitung Magyar Nemzet räumt Csaba Lukács zwar ein, dass man Unternehmen mit einer großen Bedeutung für die nationale Sicherheit per Gesetz zu einer Beschäftigung von Mitarbeitern der Gegenspionage verpflichten könnte. Falls aber die Verfasser der Gesetzesinitiative mit dem Begriff „Inhaltslieferanten“ genau auch das meinen sollten, was jeder andere darunter verstehe, dann sei der Vorschlag nicht hinnehmbar. Der Grund liege auf der Hand, fährt der Kommentator fort: Die Presse habe die Pflicht, die Regierung im Auge zu behalten, nicht aber umgekehrt. Lukács äußert abschließend die Hoffnung, dass zuständige Parlamentsausschüsse sowie das Plenum den Begriff „Inhaltslieferant“ aus dem Gesetzentwurf streichen werden.

Eines schärferen Tons bedient sich István Dévényi. Auf Valasz.hu schreibt er, es sei schwierig, einen solchen „absurden Blödsinn“ ernst zu nehmen. Eine Grundlage zum Nachdenken erkennt der Autor dennoch – und zwar aufgrund der bloßen Tatsache, dass sich eine derartige Idee überhaupt zum Gegenstand einer öffentlichen Debatte entwickelt habe. Sarkastisch vermerkt Dévényi, er würde rückhaltlos einen Geheimdienstmitarbeiter in der Redaktion willkommen heißen, vorausgesetzt, er oder sie würde die überaus langweiligen Freitagabendschichten übernehmen.

Unterdessen hat die Regierung dementiert, dass sie irgendwelche Veränderungen bestehender Regelungen plane. Gleichzeitig bezichtigte sie die Opposition, den Inhalt der geplanten Gesetzesnovellen absichtlich zu verzerren.

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