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Orbáns Referendum über Flüchtlingsquoten

26. Feb. 2016

Kommentatoren fragen sich, ob ein Referendum über bindende EU-Gesetze gemäß der ungarischen Verfassung überhaupt durchgeführt werden könne. Ein regierungsfreundlicher Analyst bezeichnet die Migrationsproblematik als eine schwerwiegende Frage, die man dem Volk zur Abstimmung vorlegen sollte.

In einer der zahlreichen in Online- und Printmedien veröffentlichten kritischen Stellungnahmen erinnert die Magyar Nemzet-Journalistin Zsuzsanna Körmendy an ein von Jobbik angeregtes Referendum über verpflichtende Migrantenquoten. Seinerzeit habe Fidesz-Fraktionschef Lajos Kósa dieses Vorhaben als verfassungswidrig bezeichnet, da laut Grundgesetz keine Volksabstimmung zu durch internationale Verträge geregelte Fragen abgehalten werden dürfe. Sollte sich das geplante Referendum lediglich als Schattenboxen entpuppen, werde die ungarische Selbstachtung Schaden nehmen, warnt die Autorin. Andererseits begrüßt Körmendy die Tatsache, dass Ministerpräsident Orbán den Vorfall im Gebäude des Nationalen Wahlbüros vom Dienstagmorgen als „der Rechtsstaatlichkeit unwürdig“ kritisiert und geäußert hatte, dass die Vorschriften geändert werden müssten, um derartige Vorfälle künftig auszuschließen (vgl. BudaPost vom 25. Februar).

Die Frage, ob Ungarn Massen von Asylsuchenden „aufgezwungen“ werden könnten, sei viel wichtiger als die Angelegenheiten, über die die Opposition per Volksabstimmung entscheiden lassen wolle, schreibt Gyula T. Máté in Magyar Hírlap. Auf dem Spiel stehe das Erscheinungsbild des Landes unserer Kinder und Enkelkinder. „Ist die Bedeutung dieser Frage vergleichbar mit derjenigen sonntäglicher Ladenöffnungszeiten?“ Mit Blick auf die Geschehnisse vom Dienstag spricht auch Máté von einem „grässlichen“ Vorfall. Allerdings könne diese einfache Angelegenheit problemlos durch eine Veränderung von bürokratischen Vorschriften geregelt werden. (Das Nationale Wahlbüro hat vorgeschlagen, dass mehrere Fragen eingereicht und zugelassen werden sollten. Das Referendum würde dann diejenigen Fragen umfassen, deren Initiatoren zuerst die 200.000 erforderlichen Unterschriften gesammelt haben – Anm. d. Red.)

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