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Änderungen des Gesetzes über Wahlwerbung zurückgewiesen

16. Jun. 2017

Ein der Regierung nahestehender Journalist bezichtigt die Opposition der Korruption, nachdem ihre Parlamentsabgeordneten die Novelle zum Gesetz über politikbezogene Werbung abgelehnt hatten. Ein konservativer Kolumnist wiederum argwöhnt, dass die Regierung die Kräfte der Opposition mundtot machen wolle.

Am Mittwoch hat das ungarische Parlament eine von der Regierung eingebrachte Novelle zum Gesetz über politische Werbung zurückgewiesen. Da sämtliche Oppositionsparteien gegen die Vorlage stimmten, wurde die notwendige Zweidrittelmehrheit verfehlt. Laut dem Vorschlag wäre Parteien und der Regierung der Einsatz politischer Plakate außerhalb von Wahlkampfzeiten eingeschränkt worden. Fidesz-Fraktionschef Lajos Kósa hatte argumentiert, die Neuregelung sollte eine verdeckte Wahlkampffinanzierung unterbinden. Als Beispiel verwies Kósa auf die aktuelle Plakat-Kampagne von Jobbik, in der der Regierung eine umfangreiche Korruption zu Last gelegt wird. Die Jobbik-Plakate wurden auf Reklametafeln und Litfaßsäulen des Medienmoguls Lajos Simicska geklebt. Zu seinem Imperium gehören unter anderem auch die Tageszeitung Magyar Nemzet und der Fernsehsender HírTV. Der Preis, den Jobbik für das Zeigen der Plakate zu zahlen hat, ist unbekannt. In diesem Zusammenhang hat die Steuerbehörde bereits eine Untersuchung in die Wege geleitet.

Ottó Gajdics von Magyar Idők sieht in der Weigerung der Opposition, der Novelle zuzustimmen, einen Hinweis darauf, dass weder die Linke noch Jobbik an einer transparenteren Wahlkampffinanzierung interessiert seien. Für den Chefredakteur der regierungsnahen Tageszeitung ist es verblüffend mit anzusehen, dass die der Regierung Korruption vorwerfenden Parteien ein Gesetz verhinderten, das der Transparenz dienen würde.

Auch László Csécsi vertritt die Ansicht, dass eine größere Transparenz der Wahlkampffinanzierung wichtig wäre. In Magyar Nemzet argwöhnt der Autor jedoch, dass die Gesetzesänderung die Oppositionsparteien schärfer getroffen hätte, da die Regierung das Verbot durch eine Subventionierung von regierungsnahen NGOs hätte umgehen können. Ihnen wäre nämlich die Zurschaustellung von Botschaften der Regierung auf Plakaten gestattet.

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