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Urteil gegen eine landesweit bekannte Hebamme bestätigt

16. Jan. 2018

Die Meinungen über ein in der vergangenen Woche ergangenes Urteil gegen Ágnes Geréb gehen weit auseinander. Die Geburtshelferin und Hebamme war vor sechs Jahren wegen zweier Todesfälle erstinstanzlich zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Strafmaß wurde nun vom Budapester Stadtgericht endgültig bestätigt.

Auf Mérce bezeichnet Kata Ámon das Urteil als ungerecht. Es sei auch nicht einmal beabsichtigt gewesen, den Schmerz der beiden Familien zu lindern, die ihre Babys während bzw. kurz nach der von Geréb als Hebamme geleiteten Geburt verloren hatten. Vielmehr sollten Mütter und Hebammen von Hausgeburten abgehalten werden. Ähnliche tödliche Fälle würden auch in Krankenhäusern vorkommen, ohne dass Ärzte jemals angeklagt worden seien, unterstreicht Ámon und vermutet, dass die weit verbreitete Gewohnheit, den Geburtshelfern hohe Geldsummen zu zahlen, der Grund dafür sei, weshalb die vom Gericht angehörten Experten gegen Geréb ausgesagt hätten.

György Balavány vertritt auf HVG online die Auffassung, dass Gerébs Rücksichtslosigkeit den Gerichten keine andere Wahl gelassen habe, als sie zu verurteilen. In der Tat, ob zu Recht oder Unrecht, sei Geréb bereits nach einem Todesfall die Ausübung ihres Berufes untersagt worden. Dessen ungeachtet habe sie weiterhin Geburten überwacht. Balavány weist das Argument zurück, wonach Ärzte nach ähnlichen Fällen nicht verfolgt würden. Immerhin landeten Tausende von ihnen jedes Jahr vor dem ungarischen Kadi. Dennoch hätte das Gericht das erstinstanzliche Urteil angesichts der vielen Jahre, die der Fall verschleppt worden sei, abmildern können, so Balavány.

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