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Massive Korruptionsvorwürfe erhoben – und zurückgewiesen

28. Mar. 2018

Magyar Nemzet wirft nicht näher benannten Amtsträgern vor, große Mengen an Bestechungsgeldern auf Auslandskonten kanalisiert zu haben. Einer der „Geldkuriere“ sei mutmaßlich ein in den USA „geschützter Zeuge“. Dagegen zitiert Magyar Idők eine Reihe von amtlichen Stellungnahmen, die den Bericht der konservativen Zeitung als unbegründet zurückweisen.

In einem nicht gezeichneten Artikel hatte Magyar Nemzet am Montag berichtet, dass drei bis vier Milliarden Euro aus EU-finanzierten Investitionsprojekten heimlich über arabische Bankkanäle in den Nahen und Fernen Osten transferiert und/oder in Raten von 250.000 Euro nach Wien verschafft worden seien – hauptsächlich von der staatlichen ungarischen MKB-Bank. Einer der Kuriere stehe offenbar in den USA unter dem Schutz der Bundespolizei FBI. Gegen ihn bestehe ein von Ungarn aufgrund des Verdachts der Geldwäsche erlassener internationaler Haftbefehl. Magyar Nemzet behauptet jedoch, dass sich die ungarischen Behörden ungeachtet einer ihnen vom FBI gebotenen Möglichkeit nicht die Mühe gemacht hätten, den Kurier zu verhören.

Magyar Idők berichtet in ihrer Dienstagsausgabe, dass alle ungarischen Behörden diese Geschichte rundweg dementiert hätten. Unter Anspielung auf Lajos Simicska – Magyar Nemzet-Eigner und mittlerweile zum Regierungsgegner mutierter ehemaliger Fidesz-Schatzmeister – habe Regierungssprecher Zoltán Kovács den Bericht von Magyar Nemzet einen Wahlkampfbluff genannt und süffisant ergänzt: „Whisky ist ein schlechter Berater.“ In einer gemeinsamen Erklärung hätten Generalstaatsanwaltschaft und Polizei die Möglichkeit bestritten, den in Ungarn des internationalen Betrugs und der Geldwäsche beschuldigten mutmaßlichen Kurier verhören zu können. Laut Magyar Idők hat die Nationalbank den Bericht der konservativen Oppositionszeitung als Phantasiegebilde bezeichnet – vor allem angesichts der darin erwähnten astronomischen Summe. Auch die MKB habe demnach erklärt, dass sie niemals gegen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche verstoßen würde, ganz zu schweigen von entsprechenden systematischen Aktivitäten.

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