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Konservativer Jurist beschimpft Kurie

16. Dec. 2019

Ein konservativer Rechtsexperte wirft dem obersten Gericht Ungarns (Kurie) einen Verstoß gegen Grundsätze der Verfassung vor. Hintergrund ist der Freispruch von Demonstranten, die sich im Rahmen einer Performance über die katholische Liturgie lustig gemacht hatten.

2016 hatte eine Gruppe von Demonstranten gegen das von der polnischen Regierung vorgeschlagene restriktive Abtreibungsgesetz protestiert. Dabei führten sie zum Schein ein katholisches Abendmahlsritual durch und verteilten in dessen Verlauf Abtreibungspillen, als handele es sich dabei um Hostien. Die Demonstranten wurden von katholischen Anwälten angezeigt. Sie machten geltend, dass die Performance das Recht von Christen auf Menschenwürde verletzt habe. In zweiter Instanz verhängte das Budapester Stadtgericht gegen die an der Performance beteiligten Personen Geldbußen. Zur Begründung hieß es, ihre Aktion habe die Religion sowie religiöse Menschen beleidigt. Mittlerweile hat die Kurie das zweitinstanzliche Urteil aufgehoben und die Demonstranten in allen Anklagepunkten freigesprochen. Das oberste Gericht Ungarns begründete sein Urteil mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung innerhalb der verfassungsmäßig zulässigen Grenzen.

István Kovács, Direktor des regierungstreuen Zentrums für Grundrechte, verurteilt die Kurie für ihren Freispruch. Im Wochenmagazin Magyar Demokrata erinnert Kovács daran, dass das ungarische Grundgesetz die christliche Kultur als Teil der verfassungsmäßigen Identität Ungarns definiere. Ein Angriff auf die christliche Liturgie sei daher auch ein Angriff auf die verfassungsmäßige Identität Ungarns, so Kovács. Er beschuldigt das oberste ungarische Gericht, sich an die Seite von „kranken Menschenrechtsfundamentalisten“ zu stellen, die „den Tod für wertvoller als das Leben erachten“ sowie Freude „an der Entweihung religiöser Werte“ empfinden würden. Abschließend fordert Kovács die Kurie auf, ihre Urteile auf die ungarischen Verfassungswerte und nicht auf eine Ideologie zu gründen.

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