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Debatte über Verfassungskorrekturen geht weiter

2. Jun. 2021

An zwei aufeinanderfolgenden Tagen hat die linksorientierte überregionale Tageszeitung Ungarns zwei divergierende Meinungen über die Frage veröffentlicht, ob die Linke das von der Fidesz-Mehrheit 2011 verabschiedete Grundgesetz aufheben sollte.

Jenő Ferincz stimmt mit früheren Diskussionsbeiträgen dahingehend überein, dass die Linke nach einem Wahlsieg im nächsten Jahr das Grundgesetz für ungültig erklären sollte (siehe z.B. BudaPost vom 24. Mai) Das Parlament sei zweifellos ohne Zweidrittelmehrheit dazu nicht berechtigt, räumt der Kommentator in Népszava ein. Ein solches Vorgehen obliege dem Verfassungsgericht. Damit das geschehen könne, so Ferincz weiter, sollte das Parlament neue Richter für das Verfassungsgericht wählen. (Auf das Problem, dass die Richter nicht ersetzt werden können, bevor ihr zwölfjähriges Mandat abgelaufen ist, und die neuen Richter zu ihrer Wahl eine parlamentarische Zweidrittelmehrheit benötigen, geht der Autor indes nicht ein – Anm. d. Red.)

In der gleichen Tageszeitung warnt der ehemalige sozialistische Justizminister Pál Vastagh vor „revolutionären“ Gesetzen. Das Grundgesetz schränke zwar den Spielraum der neuen Regierung ein, doch lähme es sie nicht. Eine neue Verfassung hingegen sollte die Unterstützung der Mehrheit der Ungarn genießen, mahnt Vastagh. Immerhin könnte das starke Mehrheiten begünstigende Wahlsystem auch der Linken eine Zweidrittelmehrheit im Parlament bescheren, notiert der Gastkommentator abschließend.

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