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EuGH dürfte Ungarns Klage gegen die Rechtsstaats-Konditionalität abweisen

4. Dec. 2021

Es erscheint so gut wie sicher, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Europäische Union ermächtigen wird, Zahlungen an Mitgliedsländer von der Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien abhängig zu machen. Angesichts dessen glaubt ein regierungsnaher Kommentator ein politisches Kalkül hinter dieser Regelung erkennen zu können.

Ungarn und Polen hatten zu Jahresbeginn den EuGH angerufen und gegen die Ermächtigung der Europäische Union geklagt, Zahlungen an Mitgliedsstaaten auszusetzen oder zu kürzen, falls diese gegen Normen der Rechtsstaatlichkeit verstoßen sollten. Budapest und Warschau argumentierten unter anderem, dass gemäß den europäischen Verträgen für die Sanktionierung eines bestimmten Mitgliedslandes Einstimmigkeit unter den übrigen Mitgliedsstaaten erforderlich sei. Das neue Verfahren hingegen erfordere lediglich eine qualifizierte Mehrheit. Der Generalanwalt des Gerichts hat nun seine Ansicht veröffentlicht, der zufolge das vorgesehene Verfahren den Vertrag von Lissabon nicht außer Kraft setze, da es den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit nur auf Entscheidungen und Institutionen anwende, die in engem Zusammenhang mit der Verwendung von europäischen Finanzmitteln stehen würden. Er schlug daher vor, dass die Klagen Ungarns und Polens vom Gericht abgewiesen werden sollten. Obwohl die Stellungnahme des Generalanwalts für die Richter nicht bindend ist, folgt der EuGH in den meisten Fällen dem von seinen führenden Beratern vorgeschlagenen Prozedere. Das Urteil wird innerhalb von zwei Monaten erwartet.

Nach Ansicht von László Szőcs zielen die geplanten Sanktionen gegen Ungarn und Polen auf einen Sturz der Regierungen beider Länder ab. In einem Beitrag für Magyar Nemzet bezeichnet er die Personalie des Generalanwalts für problematisch, da derselbe Jurist dem Gericht bereits in einem früheren Rechtsstaatlichkeitsverfahren mit Erfolg zu einem Urteil gegen die ungarische Regierung geraten habe. Der EuGH werde auch dieses Mal dem Vorschlag des Generalanwalts folgen, ist sich Szőcs sicher und zeigt sich überzeugt, dass der wahre Grund für die gewünschte Bestrafung Polens und Ungarns durch die europäischen Institutionen in ihrer Skepsis gegenüber einer massenhaften Einwanderung sowie der Gender-Theorie liege. Unter Verweis auf den britischen Historiker und Kolumnisten Timothy Garton Ash sagt Szőcs voraus, dass, falls das ungarische Wahlvolk die Regierung im Amt bestätigen sollte, ihr in der Folge Wahlmanipulationen vorgeworfen würden. (Garton Ash hatte in der liberalen Tageszeitung The Guardian den Verdacht geäußert, dass die Parlamentswahlen im kommenden April nicht frei sein werden – Anm. d. Red.)

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