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Abtreibung nur noch gegen Aufzeigen von „Lebenszeichen“ möglich

15. Sep. 2022

Frauenrechtsaktivistinnen zeigen sich empört über die als Demütigung der Betroffenen empfundene neue Bestimmung. Eine liberale Kommentatorin hingegen vertritt die Ansicht, dass die Neuregelung den Weg zum Schwangerschaftsabbruch in der Praxis nicht blockieren werde.

In dem am Dienstag vorgelegten und am Donnerstag, den 15. September, in Kraft tretenden Erlass legt Innenminister Sándor Pintér fest, dass Frauen, die eine Abtreibung planen, „die Lebensfunktion des Fötus” (also das Abhören des fötalen Herzschlags) aufzuzeigen sei. Erst danach besteht die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruches. Im Prinzip ist der Abortus auf Fälle einer „kritischen Situation“ beschränkt, in der Praxis jedoch ist er bis zur zwölften Schwangerschaftswoche leicht zugänglich.

Mandiner gib die Meinungen von zwei feministische Aktivistinnen wieder, die die neue Bestimmung scharf verurteilen: Eine von ihnen, Rita Antoni, geht davon aus, dass Frauen, die sich dem vom Innenminister geforderten demütigenden Akt nicht unterziehen wollten, nach Wien reisen werden, wo der Zugang zur Abtreibung einfach, aber auch teuer sei. Diejenigen, die sich das nicht leisten könnten, dürften auf eine illegale Abtreibung zurückgreifen – mit den damit verbundenen offensichtlichen Gesundheitsrisiken, prognostiziert Antoni.

Die Schriftstellerin und Moderatorin von Klubrádió, Vera Mérő, ist die andere Feministin, die das regierungsfreundliche Webportal zitiert. Auf Facebook hatte sie mit einem wütenden „Raus aus unseren Gebärmüttern!“ reagiert. Frauen seien Menschen und „keine Hunde, deren Nasen man in ihren Allerwertesten (die Autorin greift auf einen vulgären Ausdruck zurück – Anm. d. Red.) drücken kann, um ihnen gute Manieren beizubringen“.

Auf der Internetpräsenz von HVG weist Viktória Serdült darauf hin, dass das Dekret nicht wörtlich vorschreibe, welche Vitalparameter abtreibungswilligen Frauen vorzuführen seien. Das ermögliche Gynäkologen eine Umgehung des vorgeschriebenen Verfahrens. Auf jeden Fall seien die Gespräche zwischen Arzt und Frau privat – und die Ärzte würden wissen, was das Beste für ihre Patientinnen sei, ist sich Serdült sicher.

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