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Ungarn gegen geplante Migrantenquoten

13. Jun. 2023

Ein regierungsnaher Kommentator argumentiert, dass Ungarn keine verpflichtenden Migrantenquoten auferlegt werden könnten. Zur Begründung verweist er auf das Grundgesetz, dem zufolge die Verfassungsorgane selbst entscheiden müssten, wem sie die Niederlassung auf ungarischem Territorium gestatten und wem nicht.

Die EU-Innenminister haben sich vergangene Woche mehrheitlich auf eine Regelung verständigt, wonach die Mitgliedsstaaten wählen können, ob sie die Asylanträge eines vorher festgelegten Anteils von Geflüchteten bearbeiten oder für sämtliche von ihnen 22.000 Euro pro Person zahlen möchten. Polen und Ungarn haben den Beschluss abgelehnt. Mit dem neuen System sollen vor allem Italien und Griechenland entlastet werden. In beiden Anrainerstaaten des Mittelmeers treffen die meisten Geflüchteten ein.

In einem Artikel der regierungsnahen Tageszeitung Magyar Nemzet macht Sándor Faggyas auf die vor fünf Jahren verabschiedeten Verfassungsänderungen aufmerksam. Demnach gewähre Ungarn Menschen, die in ihren Heimatländern verfolgt werden, nach individueller Abwägung der Gründe Asyl. Das Grundgesetz sehe auch vor, dass illegale Einwanderer, die aus sicheren Drittstaaten einzureisen versuchten, sich nicht in Ungarn niederlassen dürfen. Die von einer Mehrheit der EU-Innenminister erzielte Einigung muss laut Faggyas einem europäischen Gipfeltreffen vorgelegt werden, wo für Entscheidungen Einstimmigkeit erforderlich sei. Niemand solle über das Abstimmungsverhalten des ungarischen Ministerpräsident Orbán im Zweifel sein, fügt der Kolumnist hinzu.

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