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„Digitale Staatsbürgerschaft“ gilt als Big-Brother-Vorhaben

4. Jan. 2024

Ein unabhängiger Rechtsexperte äußert die Befürchtung, dass eine neue Verfassungsänderung Behörden und Internetdienstleistern Zugang zu den kompletten Profilen von Bürgerinnen und Bürgern Ungarns ermöglichen könnte.

Auf Index wettert András Schiffer gegen die jüngste Änderung des Grundgesetzes, die es den Bürgern ermöglicht, einen digitalen Identifikationscode zu erhalten, mit dessen Hilfe sie ihre Anliegen gegenüber Behörden und Dienstleistern im Bereich Gesundheitswesen online abwickeln können. Schiffer räumt ein, dass die „digitale Staatsbürgerschaft“ auf freiwilliger Grundlage eingeführt werde. Doch erinnert der Gründer der Partei LMP, der sich 2016 aus der Politik zurückgezogen hatte, daran, dass das Verfassungsgericht bei Einführung der „Personenkennzahl“ durch die letzte kommunistische Regierung 1989 die Zusammenführung aller Bürgerdaten zu einem einzigen Code für verfassungswidrig erklärte habe. Infolgedessen verfügten die Bürgerinnen und Bürger Ungarns aktuell über getrennte Krankenversicherungs- und Steuernummern sowie Adressausweise. Schiffer verurteilt die Methode, Bestimmungen in die Verfassung aufzunehmen, die vom Gericht als verfassungswidrig eingestuft wurden, und befürchtet, dass sich die „digitale Staatsbürgerschaft“ in ein „Big-Brother-System“ wandel könnte, in dem Behörden und – in der Regel ausländische – Internetanbieter Zugang zu sämtlichen wichtigen Informationen über ungarische Bürger erhalten.

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