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Orbán: Verfassung soll künftig Begnadigung pädophiler Straftäter ausschließen

10. Feb. 2024

Nach Ansicht eines Publizisten stellt die Ankündigung von Ministerpräsident Viktor Orbán bezüglich einer Verfassungsänderung den Versuch einer Schadensbegrenzung dar. Hintergrund ist die massive Empörung, die die Begnadigung eines Kriminellen durch Präsidentin Katalin Novák ausgelöst hatte. Der Mann war wegen des Versuchs verurteilt worden, einen pädophilen Straftäter zu decken.

Die Oppositionsparteien haben den Rücktritt der Staatspräsidentin verlangt, nachdem vergangene Woche die Nachricht von der Begnadigung einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurde. Zudem organisierten sie Protestkundgebungen. (Siehe BudaPost vom 8. Februar) Ministerpräsident Orbán kündigte daraufhin am Donnerstag an, dass er eine Verfassungsänderung auf den Weg gebracht habe. Damit solle sichergestellt werden, dass pädophile Straftäter künftig nicht mehr vom Staatsoberhaupt begnadigt werden können.

In einem der ersten Kommentar aus dem Bereich der Medien zu der geplanten Verfassungsänderung erklärte der Journalist und Publizist Szabolcs Szerető gegenüber dem Fernsehsender ATV, dass sich Ministerpräsident Orbán offensichtlich von Präsidentin Novák distanziert habe. Es selbst wäre keineswegs überrascht, wenn Novák in naher Zukunft zurücktreten würde. Die Desavouierung der Staatschefin und persönlichen Wunschkandidatin des Ministerpräsidenten muss schmerzhaft für sie gewesen sein – wurde aber wohl als notwendig erachtet, um die offenkundig durch die Ereignisse verwirrten Fidesz-Anhänger zu beruhigen. Tatsächlich habe sich der Fidesz in den zurückliegenden Jahren als starker Verteidiger der Kinder gegen Pädophilie und alle Formen sexueller Propaganda dargestellt, erinnert Szerető, der im übrigen die Frage stellt, ob eine bestimmte Kategorie von Straftaten als grundsätzlich von der Begnadigung ausgeschlossen eingestuft werde könne: „Wie etwa ist das mit dem Terrorismus?“

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