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Vorteilhaftes Urteil für Devisenschuldner erwartet

14. Feb. 2014

Ein konservativer Analyst befürchtet, dass die Schwäche des Forint die günstigen Auswirkungen der zu erwartenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs torpedieren könnte. Der EuGH würde ungarische Gerichte dazu ermächtigen, Fremdwährungskreditverträge umzuschreiben. Der Autor fordert deshalb ernsthafte vertrauensbildende Maßnahmen, um die nationale Währung zu stützen.

In seinem offiziellen Antrag an den Europäischen Gerichtshof schrieb Generalanwalt Niels Wahl, dass die ungarischen Gerichte die entsprechenden Vertragspassagen umschreiben und „die faire Balance zwischen den Partnern wiederherstellen“ könnten, falls die Devisenschuldner nicht ausreichend darüber informiert worden seien, wie ihre monatlichen Raten in Forint berechnet würden. Der EuGH wird noch in diesem Jahr sein Urteil fällen, dabei gilt es als sehr wahrscheinlich, dass er den Empfehlungen des Generalanwalts folgen wird.

Csaba Szajlai bezeichnet die Neuigkeiten aus Luxemburg als „echte Bombe“, die von den ungarischen Behörden eine Reaktion verlange, um den absehbaren Konsequenzen zuvorzukommen. Die ungarischen Banken, die sich an der Devisenkreditvergabe beteiligt hätten, könnten laut Szajlai in Magyar Nemzet nunmehr unter den Druck der Märkte geraten, da sie wohl gezwungen sein würden, Massen an Schuldnern vorteilhaftere Konditionen zu gewähren. Aber auch Letztere könnten sich nicht erleichtert zurücklehnen, da der Forint während des vergangenen Monats eine nachhaltige Abwertung erfahren habe. „Ob wir es mögen oder nicht: Der Wechselkurs der nationalen Währung hängt davon ab, was Investoren von den langfristigen Aussichten der ungarischen Wirtschaft halten“, merkt Szajlai an. Seiner Meinung nach sollte die Regierung transparentere und vorhersehbarere Markt- und Investitionsbedingungen schaffen, um die Investoren zu Investitionen in den Forint zu ermutigen.

Népszabadság warnt Devisenschuldner vor Triumphgefühlen, denn die zu erwartenden Regelungen würden ihre monatlichen Belastungen letztendlich um maximal sieben Prozent reduzieren. Jedoch merkt das Blatt auch an, dass weitere Urteile auf derselben Grundlage folgen könnten, so etwa mit Blick auf Verträge, die Banken eigenmächtige Zinserhöhungen gestatteten (vgl. BudaPost vom 18. Dezember).

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