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Parlament winkt Antiterrorgesetze durch

9. Jun. 2016

Während die linksliberale Népszabadság in den Verfassungsänderungen keine Bedrohung mehr erkennen kann, hält Népszava sie für den Anfang vom Ende der Republik.

In ihrem Leitartikel auf der Titelseite betont Népszabadság, dass sich die am Dienstag vom Parlament gebilligten Verfassungsänderungen in mehreren Punkten von denen unterschieden, die die Regierung nach den Brüsseler Terroranschlägen angeregt habe.
(Im April hatte die Regierung dem Parlament verschiedene Gesetzes- und Verfassungsänderungsinitiativen zum Thema Terrorbekämpfung vorgelegt. Nach Kompromissen mit der Opposition in mehreren Punkten [vgl. BudaPost vom 16. April] nahm das Maßnahmenpaket am Dienstag die parlamentarische Hürde. Eine Reihe von Gesetzen befasst sich mit dem Aufbau einer Art Superagentur, die die Terrorbekämpfung ungarischer Geheimdienste koordinieren soll, während es bei den Verfassungsänderungen um die Einführung eines neuen sogenannten „Terrornotstandes“ geht. Obgleich Teile der neuen Gesetzgebung von den sozialistischen Abgeordneten unterstützt wurden, stießen die Verfassungsänderungen nur bei der rechtsextremen Jobbik auf Zustimmung. Deren Plazet war allerdings nötig, um die für Verfassungsänderungen erforderliche Zweidrittelmehrheit erreichen zu können – Anm. d. Red.)
Die Leitartikler von Népszabadság machen darauf aufmerksam, dass die erste Version der Gesetzesinitiative tatsächlich einige prickelnde Details enthalten habe: So wäre der Regierung die Verhängung des „Terrornotstandes“ nach eigenem Gutdünken ermöglicht worden. Zudem hätte sie die Presse unter ihre Kontrolle bringen können. Es seien gar nicht einmal gute Gründe gewesen, die zur Entsorgung dieser Ideen geführt hätten. Vielmehr habe es sich um die schnöde Tatsache gehandelt, dass der Fidesz nicht mehr über die parlamentarische Zweidrittelmehrheit verfüge. Demzufolge habe man Kompromisse eingehen müssen. Das linksliberale Blatt bezeichnet das Ergebnis als „zufriedenstellend“ und begrüßt den Umstand, dass auch künftig das Parlament – mit Zweidrittelmehrheit – darüber entscheiden werde, ob der Terrornotstand zu verhängen sei. Allerdings zeigen sich die Leitartikler etwas irritiert, weswegen die Verfassung überhaupt habe „umgeschrieben“ werden müssen. Es wäre doch auch viel sinnvoller gewesen, die Arbeitsbedingungen derjenigen zu verbessern, die unmittelbar auf eine Katastrophe reagieren würden, räsoniert Népszabadság.

Népszava-Autor Róbert Friss dagegen sieht die Anti-Terror-Gesetzgebung sowie die Verfassungsänderungen in einem deutlich schauerlicheren Licht. Er kann nicht erkennen, dass die Änderungen den Kern der ursprünglichen Regierungsvorlage tatsächlich antasten würden. In seiner Analyse behauptet Friss, die Gesetze hätten faktisch die gesetzliche Möglichkeit zur Beseitigung der dritten Republik geschaffen. Demzufolge ist es für den Journalisten von Népszava höchste Zeit, dass die „demokratische Opposition“ die „Ruinen des Parlamentarismus“ hinter sich lasse – mit anderen Worten, sie möge das Parlament boykottieren.

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