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EU-Rettungsfonds: Rechtsstaatlichkeitsprämisse verwässert

1. Oct. 2020

Ein Wirtschaftsanalyst aus der politischen Mitte geht davon aus, dass ein aktueller Vorschlag seitens der deutschen EU-Ratspräsidentschaft die rechtsstaatliche Konditionalität des Zugangs zu EU-Coronavirus-Hilfsgeldern aufweiche. Kaum anzunehmen, so der Experte, dass Ungarn und Polen mit einer Finanzierungssperre bestraft werden könnten.

Attila Weinhardt kommentiert auf Portfolio einen deutschen Vorschlag zur Verknüpfung von Rechtsstaatlichkeit mit Zahlungen aus dem EU-Rettungsfonds. Demnach könnten Ungarn und Polen zu Recht davon ausgehen, dass entsprechende Überweisungen aus Brüssel nicht an eine weitgehende Einhaltung von Kriterien der Rechtsstaatlichkeit geknüpft sein dürften. Der Wirtschaftsexperte erinnert daran, dass die auf dem EU-Gipfel im Juli ausgehandelte Vereinbarung über Hilfsmaßnahmen in Verbindung mit dem Coronavirus von Regierung und Opposition höchst unterschiedlich interpretiert würden.
Nach Ansicht der Opposition sollte die Beteiligung am EU-Rettungsprogramm von der Einhaltung rechtsstaatlicher Normen abhängen (siehe BudaPost vom 27. Juli). In dem aktuellen Vorschlag aus Deutschland werde die rechtsstaatliche Konditionalität hingegen verwässert, stellt Weinhardt fest. So sehe der Entwurf vor, dass Zahlungen der Europäischen Union nur dann ausgesetzt werden könnten, falls Defizite im Bereich der Rechtsstaatlichkeit die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder gefährden würden.
Dennoch: Der Vorschlag gestatte der EU ungeachtet aller Widerstände aus Budapest und Warschau nach wie vor die Blockade von Zahlungen, wenn auch erst nach einem langen und schwierigen Verfahren, räumt Weinhardt ein.

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