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Ungarn und EU verständigen sich

14. Dec. 2022

In ersten Reaktionen bewertet die ungarische Presse die am Montag erzielte Einigung höchst unterschiedlich. Vereinbart wurde, dass Brüssel etwas weniger Geld einfrieren wird, als zunächst vorgeschlagen. Im Gegenzug wird Budapest sein bei zwei Abstimmungen angedrohtes Veto zurückziehen.

Der Vereinbarung zufolge wird die Summe der eingefrorenen EU-Transfers an Ungarn von 7,8 auf 6,3 Milliarden Euro gesenkt. Auch akzeptieren die EU-Staaten den ungarischen Plan zur Bewältigung der Krise nach der Corona-Pandemie, der Budapest Zugang zu einem zusätzlichen Betrag von 5,8 Milliarden Euro ermöglicht. Ungarn ist im Gegenzug bereit, sich nicht weiter dem Vorhaben der EU zur Aufnahme eines gemeinsamen Kredits in Höhe von 18 Milliarden Euro zur Finanzierung eines Hilfsprogramms für die Ukraine zu widersetzen (siehe BudaPost vom 17. November). Darüber hinaus gab die ungarische Regierung ihren Widerstand gegen eine globale Mindestkörperschaftssteuer von 15 Prozent auf. Das Abkommen muss noch vom EU-Gipfel Ende dieser Woche abgesegnet werden, allerdings gilt dies allgemein als Formsache.

In ihrer Hauptschlagzeile bezeichnet Népszava die Übereinkunft als eine Reihe von Zugeständnissen seitens der ungarischen Regierung. „Das Kabinett Orbán hat sämtlichen Forderungen nachgegeben, um sich die EU-Transfers zu sichern, konnte aber das Einfrieren von 6,3 Milliarden Euro nicht verhindern“, schreibt die linke Tageszeitung. Katalin Halmai, die Brüsseler Korrespondentin von Népszava, ergänzt: Ungarn sei das erste EU-Mitgliedsland, das für „systemische Korruption“ sanktioniert werde, da die tatsächliche Auszahlung beider Finanzhilfspakete an die Erfüllung von 27 rechtsstaatlichen Bedingungen geknüpft sei.

Világgazdaság bezeichnet die in Brüssel erzielte Einigung dagegen als einen Sieg für Ungarn, denn falls die EU-Auflagen erfüllt werden, erhielte Ungarn Zugang zu den gesamten für das Land bestimmten Transfers. Das Wirtschaftsnachrichtenportal zitiert auch aus einem durchgesickerten vertraulichen Dokument, wonach Ungarn seine neunprozentige Körperschaftssteuer nicht werde anheben müssen, da die internationalen Partner die ungarische Gewerbesteuer als Teil der Körperschaftssteuer akzeptiert hätten. (Die ungarische Gewerbesteuer beläuft sich auf maximal zwei Prozent des Gesamtumsatzes der Unternehmen, je nach Verfügung der lokalen Entscheidungsträger. Bei einer Gewinnrate von beispielsweise zehn Prozent würde der Gewerbesteuersatz von zwei Prozent als 20-prozentiges Plus zur Neun-Prozent-Körperschaftssteuer gezählt – Anm. d. Red.)

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