EuGH-Generalanwalt: Ungarn und die Slowakei sollen Umverteilung akzeptieren
Ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofes hat den Richtern empfohlen, die gemeinsame ungarisch-slowakische Beschwerde gegen die 2015 beschlossene Umverteilung von in Italien und Griechenland gestrandeten Flüchtlingen in andere EU-Länder abzuweisen. Vor diesem Hintergrund vertritt auch ein Kommentator des linken Spektrums die Ansicht, dass die Regierung in Budapest gegen die Regeln verstoßen habe. Bitte weiterlesen
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