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Magyar Nemzet: Bessere Anwälte für Forex-Prozesse!

29. Aug. 2014

Im zweiten Artikel innerhalb von vier Wochen, der sich kritisch mit dem Ministerium für Nationale Entwicklung befasst, bemängelt die führende regierungsnahe Tageszeitung, dass der Staat bei den gegenwärtig laufenden Prozessen um Fremdwährungskredite von inkompetenten, aber teuren Rechtsanwälten vertreten werde. In den von Banken angestrengten Verfahren soll bewiesen werden, dass deren Kreditverträge fair und transparent ausgestaltet sind.

Bis zum im Gesetz über Fremdwährungskredite festgelegten Stichtag (das Gesetz war im Juni vom Parlament verabschiedet worden) haben verschiedene Finanzinstitutionen knapp einhundert Verfahren mit dem Ziel in Gang gesetzt, zu beweisen, dass ihre allgemeinen Geschäftsbestimmungen fair und transparent formuliert sind und sie somit die ihren Kreditkunden einseitig auferlegten Erhöhungen von Tilgungsraten nicht zurückerstatten müssen. Hintergrund der Prozesse ist ein Urteil des Obersten Gerichts (Kurie), wonach die Vertragsbestimmungen, die den Banken eine einseitige Erhöhung der ausstehenden Kreditsumme sowie der Tilgungsraten gestatten, als null und nichtig anzusehen seien. Von diesem Grundsatz darf laut Kurie nur aufgrund einer Reihe strenger Voraussetzungen abgewichen werden. Um nun Hunderttausende von Verfahren zu vermeiden, verabschiedete das Parlament ein Gesetz, das von der „Vermutung der Missbräuchlichkeit“ ausgeht. Dadurch werden die Banken gezwungen, diese Vermutung anzufechten, wenn sie eine Rückerstattung von Geldern an ihre Kreditnehmer vermeiden wollen (vgl. BudaPost vom 2. Juli).
In den ersten Verfahren haben Gerichte die von den Banken erstinstanzlich vorgebrachten Klagen ohne Umschweife zurückgewiesen. Im allerersten Fall jedoch hatten die den Staat vertretenden Rechtsanwälte nicht mitbekommen, dass sie von ihrem Prozessgegner – einer kleinen Regionalbank – ausgetrickst wurden. Zwar hatte das Gericht den Antrag der Bank zurückgewiesen, das Verfahren auszusetzen und das Gesetz selbst dem Verfassungsgericht zur Begutachtung vorzulegen, jedoch wurde dann im Urteil eingeräumt, dass die Bank individuelle Bedingungen mit ihren Kunden ausgehandelt habe und somit das Gesetz, das von der Gesetzwidrigkeit der allgemeinen Vertragsbestimmungen ausgeht, in diesem speziellen Fall nicht anzuwenden sei.

In einem Leitartikel für Magyar Nemzet macht Gábor D. Horváth darauf aufmerksam, dass das Ministerium für Nationale Entwicklung möglicherweise riesige Summen für unfähige Rechtsanwälte ausgebe. So habe das Ministerium die Vertretung des Staates großen Anwaltskanzleien übertragen, die ihrerseits weniger bekannte Rechtsanwälte beauftragt hätten. Deren Honorare seien dann in einigen Fällen von den Gerichten als unrealistisch hoch eingestuft und gekürzt worden. Unterdessen verweist Horváth darauf, dass einige jener Rechtsanwälte eingeräumt hätten, in Bankangelegenheiten nur über wenig Erfahrung zu verfügen. Der Autor verweist in diesem Zusammenhang auf das Beispiel des ersten Forex-Verfahrens, bei dem die den Staat vertretenden Rechtsanwälte nicht einmal mitbekommen hätten, dass im Ergebnis des Urteils die Darlehensnehmer nunmehr versuchen müssen, die Bank einzeln zu verklagen. „Da läuft etwas fürchterlich schief“, schreibt Horváth. Doch noch könnte das Ministerium den Lauf der Dinge ändern. Dazu müsse es allerdings auf einige der Hunderte von Rechtsanwaltskanzleien zurückgreifen, die sich überall im Land mit der Vertretung von Devisenkreditnehmern befassten. (Zu dem erwähnten anderen Konflikt aus jüngster Zeit zwischen Magyar Nemzet und dem Ministerium für Nationale Entwicklung vgl. BudaPost vom 1. August.)

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